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Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Januar 2021 die Förderrichtlinie „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“ veröffentlicht. Am 3. März 2021 von 10.00 – 11.30 Uhr lud die NKS Sicherheitsforschung zu einer virtuellen Informationsveranstaltung zu dieser Förderrichtlinie ein. Im Online-Seminar informierten wir über die Förderrichtlinie und weitere Fördermöglichkeiten für die Antragsphase in der europäischen Sicherheitsforschung. Zudem wurden dort der politische Kontext und die Kernanliegen des Clusters 3 „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ vorgestellt.

Die Veranstaltung stellte zunächst kompakt die Kernanliegen des Clusters „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ vor. Diese sind, die europäischen Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität und Terrorismus zu schützen, kritische Infrastrukturen zu stärken, die europäische Gesellschaft resilienter gegen Katastrophen zu machen sowie für mehr Cybersicherheit und besseren Grenzschutz zu sorgen. Die europäische Sicherheitsforschung ist anwendungsorientiert und setzt auf interdisziplinäre Verbundprojekte, so dass für Forscherinnen und Forscher aus allen Disziplinen Anknüpfungspunkte bestehen. Daher luden wir explizit auch alle, die bisher nicht in der Sicherheitsforschung aktiv sind, ein, an der virtuellen Veranstaltung teilzunehmen.

Im Fokus der Veranstaltung stand sodann die Information über die Förderrichtline „Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung“. Sie ermöglicht zukünftigen Antragstellern in der europäischen Sicherheitsforschung, im Prozess der Konsortialbildung und Antragstellung Unterstützung zu erhalten. Dies stellt eine Chance vor allem für neue oder bisher weniger erfolgreiche Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung dar. Egal ob Hochschule, Forschungsinstitution, Unternehmen oder Anwender: Alle möglichen zukünftigen Antragsteller können sich auf die unterstützende Förderung durch das BMBF bewerben. Die Förderrichtlinie ist Teil der Maßnahme „Antragsteller in der zivilen Sicherheitsforschung Fit für Europa“ im Rahmen des Förderprogramms zur europäischen Innovationsunion des BMBF. 

Mehr Informationen zur Förderrichtlinie erhalten Sie hier.