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Session 2: Künstliche Intelligenz in der polizeilichen Arbeit - Chancen und Risiken

Dienstag, 3. Mai 2022, 15:00 - 18:00 Uhr

In der Session wurden die Chancen und Risiken der künstlichen Intelligenz (KI) zur Unterstützung der polizeilichen Arbeit erörtert. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungsarbeit fallen immer größere Datenmengen an, die allesamt ausgewertet werden müssen. Methoden der KI bieten ein großes Potential, die Sichtung, Strukturierung und Analyse von beispielsweise Bildern, Texten und Sprachmitschnitten maßgeblich zu erleichtern und zu beschleunigen. Diese Methoden sind jedoch auch mit Risiken verbunden. So müssen beispielsweise ethische und juristische Rahmenbedingungen geschaffen und eingehalten werden sowie die Nachvollziehbarkeit der Ermittlungsergebnisse für die Sicherstellung der Gerichtsverwertbarkeit gewährleistet werden. Hierzu wurden konkrete Lösungen aus Forschungsprojekten der zivilen Sicherheitsforschung vorgestellt und mit Expert*innen aus den Bereichen Forschung, Industrie, Polizei und Staatsanwaltschaft diskutiert.

Herr Robert Kahr (Cybercrime-Kompetenzzentrum des Landeskriminalamts NRW) stellte in seinem Impulsvortrag die polizeilichen Themenfelder vor, bei denen KI bereits zum Einsatz kommt bzw. bei dem die Polizei den Bedarf für KI-Unterstützung bei der Ermittlungsarbeit sieht. In der folgenden Diskussion wurden u.a. die folgenden Fragen diskutiert: Ist Polizeiarbeit ohne KI überhaupt noch leistbar? Wie kann KI zielführend in den Alltag der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden integriert werden?

Hierzu stellte Herr Dr. Stephan Baumann (Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI)) erste Ansätze aus einem Transferlab zur Erforschung und Erprobung von KI für die polizeiliche Arbeit vor. Im Transferlab arbeitet das DFKI mit dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und dem Bundeskriminalamt zusammen.

Herr Prof Daniel Keim (Universität Konstanz) betonte die Wichtigkeit der Nachvollziehbarkeit des KI-Prozesses zur Beurteilung des Ergebnisses. Dazu muss ersichtlich sein, welche Daten in das System eingegangen sind sowie welche Unsicherheiten und Alternativen bei der Entscheidung vorhanden waren.

Frau Dr. Paula Helm (Technischen Universität München) zeigte auf, dass beim Training von KI-Lösungen besonders darauf zu achten ist, dass ausreichend Daten zur Verfügung stehen, um eine ungewollte Verzerrung der Ergebnisse – die beispielsweise eine Vorverurteilung von Tatverdächtigen zu Folge haben kann – auszuschließen. Weiterhin betonte sie die Wichtigkeit der aktuellen ethischen und rechtlichen Vorgaben zum Umgang mit KI, wie beispielsweise den AI-Act der Europäischen Kommission zur Regulierung des Einsatzes von KI.

Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück (Zentral- und Auskunftsstelle Cybercrime NRW der Generalstaatsanwaltschaft Köln) hob die Notwendigkeit des Einsatzes von Methoden der KI aufgrund der enorm gestiegenen Datenmengen hervor. So sind aktuell die Aufklärungsquoten im digitalen Raum deutlich schlechter als bei der analogen Kriminalität.

Generell wurde die Wichtigkeit der Erarbeitung eines verbindlichen und transparenten ethisch-rechtlichen Rahmens für den Einsatz von KI herausgestellt. Gleichzeitig ist es aber ebenso notwendig, KI als Werkzeug zur Unterstützung in den Alltag der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zu integrieren.

  

Bitte beachten Sie:

Alle hier zum Download zu Verfügung gestellten Vorträge sind nicht barrierefrei.

 

Vorträge

Impuls und Moderation:

Robert Kahr (Landeskriminalamt NRW)

Vortragende:

Ralf Herrenbrück (Generalstaatsanwaltschaft Köln)

Dr. Stephan Baumann (Deutsches Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz)

Prof. Dr. Daniel A. Keim (Universität Konstanz)

Dr. Paula Helm (Internationales Zentrum für Ethik in den Wissenschaften)

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