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Session "Neue Dienstleister als Akteure von Sicherheit"

Donnerstag, 08.05.2014; 9:00 - 10:30 Uhr

Sicherheit herzustellen und zu gewährleisten, ist eine der Kernaufgaben des Staates. Durch Privatisierung und Auslagerung von Arbeitsprozessen ist jedoch ein Rückzug des Staates aus hoheitlichen Aufgaben zu beobachten. Einige dieser Aufgaben werden von privatwirtschaftlichen Anbietern aufgegriffen. Dies wirft Fragen auf. Die wichtigsten skizzierte Prof. Dr. Ludger Stienen von der Hochschule Furtwangen: Führt Privatisierung zu Effizienzgewinnen für die Sicherheit? Wie ist mit dem Rückzug des Staates umzugehen? Und: Wie verändert die Privatisierung unsere innere Sicherheit?

Eine Analyse der Ursachen für die Privatisierung innerer Sicherheit lieferte Dr. Tim Stuchtey vom Brandenburgischen Institut für Gesellschaft und Sicherheit (BIGS) in Potsdam. Sicherheit sei ein „einkommenselastisches“ Gut, das mit steigendem Wohlstand stärker nachgefragt werde. Zudem gäbe es eine Lücke zwischen wahrgenommener und tatsächlicher Bedrohung. Um die Privatisierung von Sicherheitsleistungen zu illustrieren, präsentierte Dr. Stuchtey empirische Befunde: Von 2002 bis 2012 sei die Zahl der privaten Sicherheitskräfte von 145.000 auf über 182.000 gestiegen. Im gleichen Zeitraum habe die Anzahl der Polizisten von Bund und Ländern nur um 835 auf 297.988 zugenommen.

Private Sicherheitsdienstleister, so betonte Dr. Harald Olschok vom Bundesverband der Sicherheitswirtschaft, seien auch in den Bereichen Safety und Service aktiv. Der Staat habe zwar das Gewaltmonopol inne, nicht aber ein Sicherheitsmonopol. Neue Bedarfe an Dienstleistungen aus Sicht der Versicherungen zeigte Christoph Stroschein von der Deutschen Gesellschaft für Systeminnovation mbH (GESI) auf. Dazu gehöre unter anderem der Ansatz, einen Schaden durch Serviceleistungen zu minimieren.

Möglichkeiten und Grenzen von Kooperationen zwischen Polizei und Sicherheitsgewerbe diskutierte Regierungsdirektor Dr. Frank Braun von der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW in Münster. Dabei wies er darauf hin, dass eine Beleihung – im Falle der Berührung des staatlichen Gewaltmonopols – klar von einer Verwaltungshilfe abgegrenzt werden müsse. In diesem Zusammenhang kritisierte er, dass eine Verwaltungshilfe bei „gewaltgeneigten Tätigkeiten“ dazu führe, dass private Dienstleister ihre Befugnisse überschritten. Dr. Braun forderte, mit einem „Sicherheitspartnerschaftsgesetz“ neue gesetzliche Regelungen zu schaffen. Diese beträfen unter anderem auch den Datenschutz.

In der Abschlussdiskussion wurde unterstrichen, dass zwischen Ökonomisierung (Umgang mit Knappheit) und Privatisierung von Sicherheitsaufgaben unterschieden werden müsse. Wo und in welcher Form Aufgabenverlagerungen sinnvoll seien, müsse reflektiert und evaluiert werden.

Vortrag:

Private Bereitstellung von Schutz - ordnungspolitische Analyse und empirische Evidenz - Dr. Tim Stuchtey (Brandenburgisches Institut für Gesellschaft und Sicherheit)

Möglichkeiten und Grenzen von Kooperationen zwischen Polizei und Sicherheitsgewerbe - Dr. Frank Braun (Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW, Münster)

Neue Bedarfe an Dienstleistungen aus Sicht der Versicherungen - Christoph Stroschein (GESI Gesellschaft für Systeminnovation mbH)

Der Beitrag der privaten Sicherheitsdienste für die Innere Sicherheit in Deutschland - Dr. Harald Olschok (Bundesverband der Sicherheitswirtschaft)

Moderation:

Prof. Dr. Ludger Stienen (Hochschule Furtwangen)