Session "Rechtsfragen bei der Umsetzung von Sicherheitslösungen"
Mittwoch, 18.04.2012; 9:00 - 10:30 Uhr
Die zivile Sicherheitsforschung muss in einem gesellschaftlichen Gesamtkontext betrachtet werden. Effektive Sicherheitslösungen können daher nur unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Dimensionen entstehen. In diesem Zusammenhang interessieren vor allem disziplinübergreifende Fragestellungen, die sich mit den gesellschaftlichen Voraussetzungen, Einbettungen und möglichen Konsequenzen innovativer Sicherheitslösungen sowie den rechtlichen Zusammenhängen auseinandersetzen.
In der Session wurden die Ergebnisse aus Forschungsverbünden zum Thema „Videoüberwachung und Vorratsdatenspeicherung“ vorgestellt.
Eine Einführung in die neue europäische Datenschutzrichtlinie und deren Diskrepanzen zu dem in Deutschland bisher gültigen Datenschutzrecht gab Sebastian Schweda vom Institut für Europäisches Medienrecht. Rechtsvergleiche im Bereich des Videomonitorings und der Vorratsdatenspeicherung präsentierte Prof. Dr. Thomas Würtenberger von der Universität Freiburg.
Dabei wurde deutlich, dass Deutschland bei der Berücksichtigung rechtlicher Standards im internationalen Vergleich unter den führenden Ländern ist, was besonders für die Wahrung des Rechts auf informelle Selbstbestimmung zutrifft.
Viele der Redner plädierten dafür, bei der weiteren Erforschung der Einsatzfähigkeit von Videokontrollsystemen in sicherheitsrelevanten Kontexten, die rechtliche Umsetzbarkeit von Anfang an in die technologischen Entwicklungsprozesse zu integrieren. Technische Lösungen zum Videomonitoring sollten ferner in ihrer Grundkonfiguration einen hohen rechtlichen Standard erfüllen und im Nachhinein noch flexibel an veränderte rechtliche Rahmenbedingungen angepasst werden können. Die abschließende Diskussion zeigte, dass es in diesem Bereich noch eine Vielzahl offener Fragestellungen zu erforschen gilt.
Impulsbeitrag:
Europäische Rahmenbedingungen - Prof. Dr. Dr. Hansjürgen Garstka (Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz)
Vorträge:
Nationale Unterschiede bei der Umsetzung der Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung - Ergebnisse aus dem Rechtsvergleich im Rahmen des Projektes INVODAS - Sebastian Schweda (Institut für Europäisches Medienrecht, EMR)
Rechtswissenschaftliche Gestaltung der intelligenten Videoüberwachung - Prof. Dr. Thomas Würtenberger (Universität Freiburg)
Datenschutzaspekte bei der Gestaltung technischer Systemlösungen - Ralf Conrad (orfix International)
Anschließend Diskussion
Moderation: Prof. Dr. Ralf P. Schenke (Universität Würzburg)