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Plenum "Von Forschung zu Innovation"

Dienstag, 17.04.2012; 16:30 - 18:30 Uhr

Ziel der zivilen Sicherheitsforschung sind Innovationen, die die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Alltag erhöhen und gleichzeitig zu den Werten einer demokratischen Gesellschaft passen. Das BMBF fördert Projektverbünde, in denen Wissenschaft, Industrie und Endanwender gemeinsam innovative und anwendungsorientierte Sicherheitslösungen erarbeiten. Dabei ist es Aufgabe der Projektpartner, einen umfassenden und zeitnahen Transfer der Ergebnisse in die Praxis zu ermöglichen. Doch wie können Innovationen aus den Projekten bis in die Serienentwicklung von Produkten überführt werden? Diese Frage und weitere Aspekte diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Plenums aus den unterschiedlichen Blickwinkeln von Politik, Wissenschaft, Industrie und Recht.

Empfehlungen der Hightech-Strategie zur Förderung von Innovation

Zur Einführung stellte Dr. Wolf Junker, Leiter des Referats„Sicherheitsforschung“ im BMBF, fünf grundsätzliche Empfehlungen der Hightech-Strategie für die Ausgestaltung von Förderrichtlinien vor. Diese Empfehlungen würden im Sicherheitsforschungsprogramm bereits vollständig umgesetzt:

  • Eine enge Zusammenarbeit der Bundesministerien, um wichtige Themen der zivilen Sicherheitsforschung optimal zu fördern. Ein Beispiel dafür sei die Abstimmung mit der industriepolitischen Initiative zum Zukunftsmarkt der zivilen Sicherheit des BMWi.
  • Einbeziehung der Industrie: Das Sicherheitsforschungsprogramm weise mit einem Anteil von 43 Prozent an Unternehmen in allen Projekten eine überdurchschnittlich gute Einbindung der Wirtschaft auf.
  • Ausrichtung an den Herausforderungen der Praxis: Der hohe Praxisbezug des Programms sei unter anderem ersichtlich an der Tatsache, dass in 75 Prozent der Verbünde Endnutzer, wie zum Beispiel Infrastrukturbetreiber oder Behörden, als direkte oder assoziierte Partner mitarbeiteten.
  • Die Vernetzung fördern: Um die weitere Vernetzung aller Forschungsakteure zu erhöhen, sei nicht zuletzt das Innovationsforum ein wirksames Instrument.
  • Chancen durch Standardisierung nutzen: Damit Innovationen auch langfristig Wirkung entfalten könnten, würden im Rahmen des Sicherheitsforschungsprogramms u.a. Maßnahmen gefördert, die die Rolle der entwicklungsbegleitenden Standardisierung und Normung im Wachstumsfeld zivile Sicherheit stärken.

Welche Gestaltungsspielräume gibt es von der Forschung zur Innovation bis hin zur Beschaffung?

Anhand der Beiträge der Redner sowie der Anmerkungen aus dem Publikum wurde eingehend diskutiert, wie die Ergebnisse aus dem Sicherheitsforschungsprogramm so verwertet oder weiter erforscht werden können, dass die umfassenden Lösungen und Produkte auch zur Marktreife gelangen. Dieser Aspekt wurde sowohl für das nationale Sicherheitsforschungsprogramm als auch mit Bezug auf das europäische Forschungsprogramm diskutiert.

Hierzu wurden aus verschiedenen Blickwinkeln Ideen und Erfahrungen eingebracht. So verdeutlichten zum Beispiel Prof. Dr. Leo Latasch vom Deutschen Roten Kreuz sowie Bruno Schmitz von der Hubert Schmitz GmbH, dass innovative Forschungsergebnisse nach Abschluss eines Projekts nicht immer bis zur Marktreife weiterentwickelt werden würden.

Bei solchen Erfahrungen müsse immer klar unterschieden werden zwischen dem Einzelfall einerseits und den generellen Gestaltungsspielräumen des Forschungsfördersystems andererseits, erklärte Dr. Junker. Die Förderung von Forschungsergebnissen nach Abschluss eines BMBF-Projekts sei nicht mehr Aufgabe des BMBF. Hier greifen vielmehr die Maßnahmen des BMWi, das entsprechende industriepolitische Fördermaßnahmen, wie zum Beispiel das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), anbiete.

Darüber hinaus seien im Rahmen des nationalen Sicherheitsforschungsprogramms die Haushaltsvorgaben und die strikte Unterteilung zwischen Ressortforschung und der Forschungsförderung des BMBF zu beachten. Wenn ein bestimmter und unmittelbarer Bedarf an Sicherheitslösungen zum Beispiel durch Innen- oder Gesundheitsbehörden vorhanden sei, liege die Entwicklung und Beschaffung von innovativen Produkten unmittelbar in der Kompetenz der Ressortforschung des Bundes, also beim BMI oder BMG. In diesem Fall sei für eine Forschungsförderung des BMBF kein Raum.

Auf Ebene der Europäischen Union arbeite man zurzeit daran, die Gestaltungspielräume für die Forschungsförderung von der Innovation bis hin zur Beschaffung zu vergrößern. So werde die Europäische Union zu Beginn des Jahres 2014 das Nachfolgeprogramm des 7. Forschungsrahmenprogramms, HORIZON 2020, einführen. Wie Christoph Kautz von der EU-Kommission berichtete, setze die Kommission in dem neuen Rahmenprogramm HORIZON 2020 deutliche Akzente, um den Prozess von der Forschung zur Innovation bis hin zum Markt möglichst nahtlos zu fördern. In diesem Rahmen sei auch vorgesehen, als innovationsförderndes Instrument das sogenannte Pre-Commercial Procurement, also die vorkommerzielle Beschaffung, umfassender einzusetzen.

Wie Ausschreibungen noch stärker auf Innovation ausgerichtet werden können

Ein zweiter Aspekt der Innovationsförderung, der in diesem Plenum intensiv erörtert wurde, war die Frage, wie Ausschreibungen in Bezug auf das Ziel der „Innovation“ gestaltet werden können. Prof. Dr. Dr. h.c. Rolf Stober vom Forschungsinstitut für Compliance, Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit (FORSI) hatte dazu die These vorgebracht, dass das angestrebte Preis-Leistungsverhältnis sich auf langfristigere Wirtschaftlichkeit fokussieren sollte, also explizit um den Faktor Innovation erweitert werden müsse.

Hierzu erklärte Prof. Dr. Ralf Leinemann, Vergaberechtler der Kanzlei Leinemann & Partner, dass es das geltende Recht bereits jetzt ermögliche, das Kriterium
der Innovation bei der Auftragsvergabe zu berücksichtigen. Allerdings sei eine wichtige Voraussetzung dafür, dass in einer Ausschreibung konkretisiert werde, wie und woran die angestrebte Innovation im Detail zu messen sei. Der Innovationsgrad könne zum Beispiel durch die Anzahl der Patentanmeldungen, Forschungsergebnisse, Förderanträge oder auch durch die bewilligten Förderanträge eingeschätzt werden. In jedem Fall müsse nachvollziehbar sein, welche Aspekte bei der Vergabe von Projekten für das Kriterium Innovation zählen würden.


Impulsbeitrag:

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Rolf Stober (Forschungsinstitut für Compliance, Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit, FORSI)


Statements:

Dr. Wolf Junker (Bundesministerium für Bildung und Forschung)

Christoph Kautz (Europäische Kommission)

Prof. Dr. Leo Latasch (Deutsches Rotes Kreuz)

Prof. Dr. Ralf Leinemann (Leinemann & Partner Rechtsanwälte)

Bruno Schmitz (Hubert Schmitz GmbH)


 

Moderation: Conny Czymoch