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Session "Organisierte Kriminalität"

Donnerstag, 19.04.2012; 9:00 - 10:30 Uhr

Die Wahrnehmung der organisierten Kriminalität in Deutschland zeichnet sich durch eine latente Unterschätzung des tatsächlichen Gefahrenpotenzials aus. So waren im Jahr 2010 allein in Deutschland über 600 Verfahren mit einer geschätzten Schadenssumme von über 1,6 Milliarden Euro im Bereich der Organisierten Kriminalität anhängig. Diese Zahlen zeigen nur einen Bruchteil der tatsächlichen Situation, da das weitgehend unerforschte Dunkelfeld nicht berücksichtigt wird.

Im Rahmen dieser Session wurde die aktuelle Kriminalitätslage an den Beispielen Rauschgifthandel, Menschenhandel und Wirtschaftskriminalität von verschiedenen Standpunkten aus dargestellt. Dr. Sabine Vogt, Leiterin des Kriminalistischen Instituts des Bundeskriminalamtes (BKA), führte die Zuhörer in das Thema „Organisierte Kriminalität“ aus Sicht des BKA ein.

Bereits der Begriff „Organisierte Kriminalität“ sei bisher nicht klar definiert, erläuterte Dr. Heinz Büchler vom Bundeskriminalamt. Das tatsächliche Ausmaß der Strukturen organisierter Kriminalität sei in Deutschland weitgehend unbekannt und mache eine Quantifizierung schwierig. Zudem fehle häufig eine zukunftsgewandte Betrachtung.

Das bayerische Modell der Rauschgiftbekämpfung stellte Armin Aumüller, Kriminaloberrat im Polizeipräsidium München, vor. Diese bayerische Variante basiert auf dem sogenannten „Nulltoleranz-Ansatz“. Die Ergebnisse seien unterschiedlich. Während der hohe Fahndungsdruck zwar viele Erfolge hervorbringe, führe die hohe Anzahl an Verfahren auch zu einer personellen Belastung der Strafverfolgungsbehörden. Daher sei in den letzten Jahren ein Trend zur verstärkten Verfolgung von einfachen Rauschgifthändlern zu beobachten, während die Drahtzieher unbehelligt blieben.

Das gleiche Phänomen sei auch in vielen Bereichen der Wirtschaftskriminalität zu sehen. Dr. Hans Richter von Oberstaatsanwalt in der Staatsanwaltschaft Stuttgart hob hervor, dass in Deutschland im Bereich der Wirtschaftskriminalität in besonders schwerwiegenden Fällen die verantwortlichen Täter aufgrund eklatanter Mängel in der Strafverfolgung häufig nicht belangt würden. Nicht zuletzt durch organisatorische Unzulänglichkeiten sei die Anzahl unerkannter Straftaten hier groß. Es gäbe zudem kaum Forschungsergebnisse zur Wirtschaftskriminalität.

Auch beim Bereich Menschenhandel, ging Kriminaloberkommissarin Sarah Schwarze von einem großen Dunkelfeld aus. Ihr Vortrag beleuchtete den Themenkomplex von der Opferseite und unterstrich dabei die Bedeutung sorgfältig ausgearbeiteter Gesetzestexte, die als wesentliche Grundlage für die Polizeiarbeit dienten.

Impulsbeitrag:

Organisierte Kriminalität - Dr. Heinz Büchler (Bundeskriminalamt)

Vorträge:

Menschenhandel - Sarah Schwarze (KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess)

Rauschgifthandel  - Armin Aumüller (Polizei München - Drogendezernat)  

Wirtschaftkriminalität - Dr. Hans Richter (Staatsanwaltschaft Stuttgart)

Moderation: Dr. Sabine Vogt (Bundeskriminalamt)