Schutz und Rettung von Menschen
Der Schutz von Menschen in ihrem alltäglichen Lebensumfeld ist und bleibt Kernaufgabe des Staates. Dafür gilt es, insbesondere diejenigen Menschen und Organisationen bestmöglich auszustatten und zu schützen, die durch ihre haupt- oder ehrenamtliche Arbeit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sorgen.
Deutschland verfügt über ein weltweit einzigartiges Hilfeleistungssystem, das von einem breiten gesellschaftlichen Fundament aus ehren- und hauptamtlicher Arbeit getragen wird. Die Rettungs- und Einsatzkräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind dabei vor allem für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie lebenswichtiger Versorgungsinfrastrukturen zuständig. Bei Großschadenslagen, wie Naturkatastrophen oder Unfällen, sind Einsatzkräfte unter den schwierigsten Bedingungen gefordert, schnell und effektiv geeignete Maßnahmen einzuleiten, um Menschenleben zu retten.
In der Programmsäule „Schutz und Rettung von Menschen“ stehen deshalb ganzheitliche Lösungen und Konzepte im Mittelpunkt, durch die zukünftig sowohl der Schutz der Bürgerinnen und Bürger als auch die Einsatzfähigkeit sowie der Eigenschutz aller Rettungs- und Einsatzkräfte bestmöglich gewährleistet werden.