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Informationen zur Förderrichtlinie "Anwendungen in der zivilen Sicherheit"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat am 24. Juni 2024 mit Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ die erste Förderrichtlinie innerhalb des Rahmenprogramms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit – gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ veröffentlicht.

Polizeiauto und Feuerwehr im Einsatz
© fottoo - stock.adobe.com

Die Förderrichtlinie hat zwei jährliche Stichtage zur Einreichung von Projektskizzen: Jeweils der 15. März und der 15. September. Erstmaliger Einreichungsstichtag ist der 15. September 2024, letzter Einreichungsstichtag ist der 15. September 2029.

Mit dieser Förderrichtlinie werden wesentliche Punkte aus den Förderrichtlinien „Anwender - Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“ und „KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“ zusammengeführt, die im Ende 2023 ausgelaufenen Rahmenprogramm angeboten wurden. So finden sich mit dem „Modul Anwender“ und dem „Modul Unternehmen“ zwei Fördermodule, welche jeweils spezifisch auf die Bedarfe von Anwendern und Unternehmen ausgerichtet sind.

Gemeinsam haben beide Module die Fokussierung auf konkrete Lösungen und Anwendungen, die den Akteuren der zivilen Sicherheit und darüber hinaus der breiten Öffentlichkeit zugutekommen sollen. Im Zentrum steht dabei der Anspruch, sich souverän und bestmöglich auf Risiken, Gefahren sowie Krisen- und Katastrophenlagen vorzubereiten, diese im Idealfall zu verhindern bzw. etwaige Folgen zu reduzieren. Hierzu bedarf es einer verstärkten Beteiligung von Anwendern, Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE).

Förderziel

Ziel von „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ ist es, neuartige und praxistaugliche Sicherheitslösungen zu fördern, die innerhalb eines zivilen Sicherheitsszenarios aktuelle Fähigkeitslücken der Anwender schließen oder deren Bedarfen in anderer Weise entsprechen.

Um die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit Deutschlands im Krisen- und Katastrophenfall zu gewährleisten, braucht es im Bereich der zivilen Sicherheit auch technologische Souveränität. Hier spielen Unternehmen eine zentrale Rolle, indem sie FuE-Ergebnisse in neue Technologien, Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen umsetzen und für Anwender verfügbar machen. Zudem sollen nachhaltige Forschungskooperationen zwischen Anwendern, Wirtschaft und Wissenschaft initiiert und ausgebaut werden, um den wirksamen Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis zu stärken.

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden anwender- oder unternehmensgeführte, vorwettbewerbliche Verbundprojekte, deren FuE-Arbeiten an konkreten aktuellen Bedarfen der Anwender orientiert sind und ohne Förderung nicht durchgeführt werden können. Die Vorhaben müssen dazu beitragen, die zivile Sicherheit zu stärken und einen inhaltlichen Bezug zu einem oder mehreren der nachfolgenden Handlungsfelder des Sicherheitsforschungsprogramms aufweisen:

  • Bevölkerungsschutz stärken
  • Hybride Bedrohungen besser bewältigen
  • Sichere Versorgung unterstützen
  • Resilienz der Bevölkerung steigern
  • Sicheres Leben ermöglichen

Innerhalb dieses Rahmens ist ein weites Spektrum von Aktivitäten förderfähig – von der anwendungsbezogenen Erforschung neuer Technologien und Konzepte bis hin zur Weiterentwicklung und Qualifizierung vorhandener Lösungen für spezifische, bisher nicht abgedeckte Anwendungsbereiche. Sofern für die spätere Umsetzung in die Anwendungspraxis zielführend, sollen auch rechtliche Fragestellungen (z. B. Datenschutz, Haftungsfragen) sowie ethische, kulturelle und soziale Aspekte in die Arbeiten einbezogen werden.

Antragsberechtigt sind Anwender sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen. Einzelvorhaben sind nicht zuwendungsfähig.

„Modul Anwender“ und „Modul Unternehmen“

Im „Modul Anwender“ muss die Koordination des Vorhabens, das sich in der Regel aus drei antragstellenden Partnern zusammensetzt, von einem Anwender (also beispielsweise Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Hilfsorganisationen, Betreiber Kritischer Infrastrukturen oder Gebietskörperschaften wie Kommunen) übernommen werden, der im Anschluss eines erfolgreichen Projektes die erarbeitete Lösung in seiner Praxis unmittelbar selbst einsetzt/umsetzt. Da im „Modul Anwender“ dringliche Probleme mit Auswirkungen auf die zivile Sicherheit im Fokus stehen, beträgt die Laufzeit der Vorhaben zwei Jahre, um zeitnah auf aktuelle Bedarfe reagieren zu können

Im „Modul Unternehmen“ muss die Koordination des Vorhabens, das sich in der Regel aus zwei bis fünf antragstellenden Partnern mit sich ergänzenden Kompetenzen entlang der Wertschöpfungskette zusammensetzt, durch ein Unternehmen übernommen werden. Die Laufzeit der Vorhaben beträgt hier in der Regel drei Jahre, kürzere Laufzeiten sind jedoch möglich.

Bilaterale Projekte mit Österreich

Die Förderrichtlinie ist für bilaterale Projekte mit Partnern aus Österreich geöffnet. Im Fall einer Kooperation mit österreichischen Partnern ist das österreichische Sicherheitsforschungsprogramm KIRAS ebenso zu berücksichtigen. Die Einreichung von Skizzen im Rahmen der deutsch-österreichischen Kooperation ist nur einmal jährlich zum 15. März möglich.

Im begründeten Ausnahmefall können zudem auch ausländische Partner aus anderen europäischen und außereuropäischen Ländern in Verbundprojekte einbezogen werden, wenn dies zur Einbindung besonderer Kompetenzen oder in anderer Weise zur Erreichung der Förderziele notwendig ist.

Weitere Informationen

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die eingereichten Skizzen stehen untereinander im Wettbewerb. Zur Erstellung von Projektskizzen (erste Stufe) und förmlichen Förderanträgen (zweite Stufe) ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen.

Da es sich bei diesem Text nur um einen Auszug handelt, entnehmen Sie bitte spezifischere Informationen der Förderrichtlinie auf bmbf.de.

Weitere Hinweise und Fragestellungen werden zeitnah im FAQ zur BMBF-Förderrichtlinie „Anwendungen in der zivilen Sicherheit“ hier veröffentlicht.

Ansprechpartner

Vor Einreichung einer Projektskizze wird Ihnen geraten, sich zur Beratung an die Ansprechpartner bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum zu wenden.

Modul Anwender:

Dr. Frank Sicking
sicking@vdi.de
0211/6214-587

Modul Unternehmen:

Dr. Lars Winking
winking@vdi.de
0211/6214-323