Informationen zur Förderrichtlinie "Sektorübergreifende Maßnahmen resilienter Versorgung"
Im Rahmen der am 24.10.2024 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlichten Förderrichtlinie „Sektorübergreifende Maßnahmen resilienter Versorgung“ sollen präventive wie auch reaktive Maßnahmen des Risiko- und Krisenmanagements sowie übergreifende Fragestellungen innerhalb des Handlungsfelds „Sichere Versorgung unterstützen“ des Rahmenprogramms der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit – gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft“ beforscht und vorangetrieben werden.
Die Förderrichtlinie umfasst zwei Stichtage zur Einreichung von Projektskizzen. Die thematische Ausrichtung zum ersten Stichtag am 28. Februar 2025 liegt auf präventiven Maßnahmen des Risiko- und Krisenmanagements. Der zweite Stichtag am 30. September 2025 adressiert zum einen thematisch reaktive Maßnahmen der Risiko- und Krisenmanagements. Zum anderen können zu diesem zweiten Stichtag Skizzen für ein wissenschaftliches Begleitvorhaben eingereicht werden.
Förderziel
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, innovative, anwendungsorientierte Lösungsansätze zu realisieren, die das Maß der Aufrechterhaltung der Versorgung von Bevölkerung, Wirtschaft und Staat mit kritischen und systemrelevanten Gütern, Hilfs- und Dienstleistungen in Krisen- und Katastrophensituationen steigern. Die im Rahmen dieser Richtlinie geförderten Projekte sollen einen Beitrag dazu leisten, Informations- und Fähigkeitslücken in Bezug auf die Versorgungssicherheit zu identifizieren und zu schließen.
Im Fokus stehen zum einen die Analyse sektor- und akteursübergreifender Abhängigkeiten von Liefer-, Produktions- und Versorgungsketten sowie damit einhergehende Kaskadeneffekte bei Störungen. Zum anderen zielt die Förderrichtlinie darauf ab, die Zusammenarbeit von und den Informationsaustausch zwischen unterschiedlichen Akteuren wie beispielsweise Betreibern kritischer Infrastrukturen mit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zu verbessern, um die Resilienz der Versorgungsstrukturen zu erhöhen.
Zuwendungszweck
Um die genannten Ziele zu erreichen, sollen mit der vorliegenden Förderrichtlinie Verbundvorhaben zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von analytischen Ansätzen sowie breit anwendbaren Methoden und Werkzeugen gefördert werden, die die jeweiligen Akteure zur Umsetzung weitreichender und robuster Risiko- und Krisenmanagementplanungen in der Praxis befähigen.
Dabei ist der Einbezug mehrerer kritischer bzw. systemrelevanter Sektoren und Bereiche ausdrücklich erforderlich, denn nur so können die Zusammenhänge zwischen den jeweiligen Versorgungsstrukturen angemessen Beachtung finden. Wichtig ist, dass die erarbeiteten Ansätze möglichst generisch anwendbar bzw. übertragbar auf weitere Akteure und Branchen sind. Flexibilitätsfördernde Ansatzpunkte zur verbesserten Handlungsfähigkeit im Hinblick auf sich schnell verändernde Bedrohungen und Sicherheitslagen werden ausdrücklich begrüßt.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind thematisch-ausgerichtete Forschungsvorhaben sowie ein wissenschaftliches Begleitvorhaben: Zum einen werden Forschungsvorhaben zur Bearbeitung der beschriebenen Problemstellungen gefördert. Zum anderen wird ein parallellaufendes Begleitvorhaben gefördert, das einzelne übergreifende Fragestellungen (z. B. Best-Practice-Analyse) bearbeitet, die Ergebnisse aus den Forschungsprojekten zusammenführt und diese nach außen hin sichtbar macht.
Der thematische Fokus des ersten Stichtags liegt auf präventiven Maßnahmen des Risiko- und Krisenmanagements zur Erhöhung der Resilienz von Strukturen der Versorgungssicherheit. Angelehnt an den Resilienz- bzw. Katastrophenmanagementzyklus umfasst dieses Forschungsfeld mit präventivem Schwerpunkt und insbesondere die Bereiche der Prävention, Vorsorge und Vorbereitung.
Der thematische Fokus des zweiten Stichtags liegt auf reaktiven Maßnahmen der Risiko- und Krisenmanagements, um im Ereignisfall auch bei sich dynamisch entwickelnden Lagen die Versorgung von Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung mit kritischen und systemrelevanten Gütern, Hilfs- und Dienstleistungen gewährleisten zu können. Entsprechend dem Resilienz- bzw. Katastrophenmanagementzyklus stehen bei diesen Forschungsvorhaben mit reaktivem Fokus die Bereiche Bewältigung und Wiederherstellung im Mittelpunkt.
Zum zweiten Stichtag können zudem Skizzen für ein wissenschaftliches Begleitvorhaben eingereicht werden, das die Durchführung der Forschungsvorhaben flankiert. Durch die Förderung des wissenschaftlichen Begleitvorhabens werden die Synthese und Aufbereitung der Ergebnisse aus den geförderten Forschungsvorhaben sowie die Bewertung der Fördermaßnahme hinsichtlich der Erreichung der förderpolitischen Ziele unterstützt. Darüber hinaus übernimmt das Begleitvorhaben die Koordination von übergeordneten Fragestellungen zum Thema „Sektorübergreifende Maßnahmen resilienter Versorgung“.
Weitere Informationen
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die eingereichten Skizzen stehen untereinander im Wettbewerb. Zur Erstellung von Projektskizzen (erste Stufe) und förmlichen Förderanträgen (zweite Stufe) ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen.
Die verbindliche Vorlage für die Projektskizze zu den Verbundvorhaben im Sinne 2.1 Forschungsvorhaben finden Sie hier zum Download und für die Projektskizze zu 2.2 Wissenschaftliches Begleitvorhaben finden Sie hier zum Download.
Da es sich bei diesem Text nur um einen Auszug handelt, entnehmen Sie bitte spezifischere Informationen der Förderrichtlinie auf bmbf.de.
FAQ`s
A: Allgemeine Fragen
A1: Was ist vor der Erstellung einer Skizze zu beachten?
Vor einer Skizzenerstellung wird empfohlen, frühzeitig mit den in der FRL genannten Personen des zuständigen Projektträgers Kontakt aufzunehmen. Hierdurch kann nicht nur eine zielgerichtete Beratung mit Blick auf die Passfähigkeit der geplanten Forschungsarbeiten zur adressierten FRL erfolgen, sondern ggf. auch auf andere, einschlägigere FRL hingewiesen werden. Die angebotene Beratungsdienstleistung kann so zum Erfolg einer Skizze beitragen. Sie kann aber auch verhindern, dass Skizzen ausgearbeitet und eingereicht werden, die die Bedingungen der FRL nicht oder nicht ausreichend erfüllen oder nicht passend sind.
A2: Was ist bei der Erstellung einer Skizze zu beachten?
Zur Erstellung aussagekräftiger Skizzen sind die vom Projektträger vorgegebenen, verbindlichen Formatvorlagen zu nutzen. Die Formatvorlagen können hier heruntergeladen werden:
- Vorlage für die Erstellung einer Verbundskizze
- Vorlage für die Erstellung einer Projektskizze für ein wissenschaftliches Begleitvorhaben
A3: Welche Aufgabe hat die Projektkoordination bzw. -leitung in der Phase der Skizzeneinreichung?
Die Projektkoordination (Forschungsvorhaben) bzw. Projektleitung (wissenschaftliches Begleitvorhaben) reicht die Verbund- bzw. Projektskizze zum geplanten Vorhaben beim Projektträger ein. Das bedeutet, sie koordiniert die Erstellung der Skizze ggf. mit den gewählten Forschungspartnern und reicht diese über das Portal easy-Online ein. Nach etwaiger positiver Begutachtung koordiniert sie das geplante Vorhaben.
A4: Was ist unter einem assoziierten Partner zu verstehen?
Die Forschungsprojekte können neben Partnern, die eine unmittelbare monetäre Förderung erhalten, auch sog. assoziierte Partner einbinden. Häufig übernehmen assoziierte Partner eine eher beratende Rolle z.B. aus Perspektive eines bestimmten Anwenders. Die Beiträge der assoziierten Partner sind in der Skizze kurz darzustellen, Interessensbekundungen zur Teilnahme der Skizze beizufügen.
Im Falle einer positiven Begutachtung einer Skizze und entsprechender Ausarbeitung eines Vollantrags sind die Beiträge der assoziierten Partner zum Gesamtvorhaben in der Verbundprojektbeschreibung darzustellen und jeweils in Form eines für die Mitwirkung spezifischen Letter of Intent (LOI) durch jeden assoziierten Partner zu bestätigen. Allerdings stellen die assoziierten Partner keinen eigenen Antrag auf Förderung und tragen ihre Aufwände für die Mitwirkung an den Verbundprojekten selbst. Lediglich notwendige Reisemittel zur Teilnahme der assoziierten Partner, etwa an erforderlichen Verbundtreffen und Übungen, können, sofern im Verbundprojekt beantragt, in der Regel durch den koordinierenden Partner übernommen werden. Im Fall einer Bewilligung können die assoziierten Partner nach Vorhabenbeginn zusätzlich über den Konsortialvertrag oder eine Vertraulichkeitsvereinbarung in Verbundprojekte eingebunden werden.
A5: Können im Rahmen der FRL Unteraufträge vergeben werden?
Sollen im Rahmen der FRL Unteraufträge vergeben werden, dienen diese der Erbringung unterstützender, notwendiger Dienstleistungen in begrenztem Umfang, die seitens des Antragstellers nicht selbst erbracht werden können. Für den Projekterfolg grundlegende Forschungsarbeiten dürfen nicht im Rahmen von Unteraufträgen erbracht werden.
Im Falle einer positiven Begutachtung der Skizze und einer sich anschließenden Antragseinreichung muss ein Angebot zum Unterauftrag zuzüglich zweier Vergleichsangebote vorgelegt werden (siehe E1: Wie kann eine ausländische Institution in den Verbund eingebunden werden?)
B: Rahmenbedingungen zur Einreichung von Forschungsprojekten im Sinne der FRL, Kapitel 2.1
B1: Wer sind mögliche Zuwendungsempfänger dieser Förderrichtlinie?
Im Rahmen dieser FRL sind sowohl Behörden, Organisationen und Verbände (auf Bundes-, Länder oder kommunaler Ebene) als auch Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen antragsberechtigt. Gefördert werden sollen Einrichtungen, die im Verständnis dieser FRL von besonderer Bedeutung für die Sicherstellung der Versorgungsstrukturen und damit die Versorgung von Bevölkerung, Wirtschaft und Verwaltung sind oder deren Kompetenzen für die Erarbeitung einer entsprechenden Problemlösung erforderlich sind (siehe D2: Was wird im Rahmen dieser FRL unter „akteurs- und sektorübergreifende Perspektive“ verstanden?).
B2: Wie setzten sich die Vorhaben zusammen?
Verbünde sollen sich auf eine konkrete Problemstellung fokussieren. Die dazu erforderlichen interdisziplinären und im Rahmen der FRL vorgesehenen sektor- bzw. branchenübergreifenden Verbünde umfassen in der Regel bis zu fünf Partner mit sich ergänzenden Kompetenzen. Sofern es die Aufgabenstellung erfordert, können aber auch Verbundprojekte mit mehr Partnern gefördert werden. Die Beschreibung des Arbeitsplans sollte alle Aufgaben der Forschungsverbundes umfassen, die zum Erreichen der Zielsetzungen erforderlich sind - auch im Hinblick auf eine möglichst gute Projektzusammenarbeit und Vorbereitung der Verwertung der Projektergebnisse. Zu beachten ist dabei, dass sich Forschungsvorhaben strikt auf den vorwettbewerblichen Bereich beschränken.
B3: Wie können angestrebte Lösungen bzw. Lösungsansätze auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüft werden?
Die erarbeiteten Lösungen bzw. Lösungsansätze der Forschungsvorhaben sollen, sofern dies sinnvoll erscheint, im Rahmen realistischer Einsatz- bzw. Praxisbedingungen (z. B. Übungen) anhand von entsprechenden Demonstratoren erprobt werden. Eine konkrete Produktentwicklung insbesondere in Konkurrenz zu vergleichbaren Lösungen bewegt sich nicht mehr im vorwettbewerblichen Bereich, ist nicht Ziel der FRL und damit nicht förderfähig.
B4: Wie können Antragstellende über den wissenschaftlichen (z. B. Publikationen, Doktoranden) und den wirtschaftlichen Aspekt (z. B. Patente, Lizenzen, Produkte und Dienstleistungen) hinaus einen Praxistransfer bzw. eine Verwertung sicherstellen?
Die im Rahmen eines Forschungsvorhabens gewonnenen Erkenntnisse und Lösungen können, sofern eine perspektivische Überführung in ein Produkt nicht sinnvoll oder möglich erscheint, auch z. B. über Handlungsempfehlungen, konkrete Handreichungen, Leitfäden oder Leitlinien im Sinne einer breiten Verwertung veröffentlicht werden. Wie der konkrete Praxistransfer der im Verbund angestrebten Erkenntnisse und Lösungen erfolgen soll, ist über einen Verwertungsplan dazustellen. Dabei muss grundsätzlich auch beschrieben werden, in welchem Zeitraum und unter Einbindung welcher Partner die Ergebnisse finalisiert und verbreitet werden sollen.
B5: Können Fragestellungen aus verschiedenen Themenfeldern kombiniert werden?
In der FRL werden unter „2.1 Forschungsvorhaben“ für die beiden Stichtage jeweils einige Beispiele für denkbare Themenstellungen genannt. Diese dienen der Orientierung und sind nicht verpflichtend zu berücksichtigen. Wenn sinnvoll, können unterschiedliche Fragestellungen miteinander verbunden werden. Zudem ist die Untersuchung weiterer relevanter Forschungsfragen, die hier nicht aufgeführt sind, jedoch einen relevanten Forschungsbedarf für die Themenstellung implizieren, möglich. Wichtig ist, dass die beiden Stichtage (inkl. der aufgeführten Fragestellungen) getrennt voneinander betrachtet werden und auch in der Antragstellung eine klare Zuordnung zu einem der thematischen Stichtage vorgenommen wird. Das heißt, es muss entweder eine Festlegung auf präventive Risiko- und Krisenmanagementkonzepte oder auf reaktive Risiko- und Krisenmanagementkonzepte erfolgen. Ist dies nicht der Fall, kann dies zu einem Ausschluss des Förderantrags führen.
C: Rahmenbedingungen zur Einreichung eines wissenschaftlichen Begleitvorhabens im Sinne der der FRL, Kapitel 2.2
C1: Wer sind mögliche Zuwendungsempfänger dieser Förderrichtlinie?
Der Fokus des wissenschaftlichen Begleitvorhabens liegt insbesondere im Bereich der Koordination, Vernetzung, des wissenschaftlichen Arbeitens und der Wissenschaftskommunikation. Vor diesem Hintergrund richtet sich die Durchführung des wissenschaftlichen Begleitvorhabens an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.
C2: Wie setzt sich das wissenschaftliche Begleitvorhaben zusammen?
Wichtig für die Aufgabenerfüllung im Rahmen des wissenschaftlichen Begleitvorhabens sind insbesondere Kompetenzen in den Bereichen Koordination, wissenschaftliches Arbeiten sowie Wissenschaftskommunikation. Sofern diese Kompetenzen nicht von einem Partner allein erbracht werden können, ist die Arbeit im Verbund mit sich ergänzenden Aufgabenbereichen möglich. Die Beschreibung des Arbeitsplans sollte alle Aufgaben des wissenschaftlichen Begleitvorhabens umfassen, die zum Erreichen der Zielsetzungen erforderlich sind – im Falle eines Verbundes auch im Hinblick auf eine möglichst gute Projektzusammenarbeit.
C3: Wie können Antragstellende des wissenschaftlichen Begleitvorhabens die Sichtbarkeit und den Praxistransfer der Forschungsergebnisse fördern?
Das wissenschaftliche Begleitvorhaben kann als Katalysator für die thematischen Forschungsvorhaben (Kap. 2.1 der FRL) verstanden werden und zielt auf die Synthese und Aufbereitung der Ergebnisse aus den geförderten Forschungsvorhaben ab. Darüber hinaus übernimmt das Begleitvorhaben die Koordination von übergeordneten Fragestellungen zum Thema „Sektorübergreifende Maßnahmen resilienter Versorgung“. Die Umsetzung von Maßnahmen zur Vernetzung und Wissenschaftskommunikation (siehe F: Fragen zu Wissenschaftskommunikation) zielt dabei auf die Erhöhung der Sichtbarkeit, Verbreitung und den Transfer der Forschungsergebnisse und ggf. Demonstratoren aus den thematischen Forschungsvorhaben ab.
D: Inhaltliche Fragen zur FRL „Sektorübergreifende Maßnahmen resilienter Versorgung“
D1: Was wird im Rahmen dieser FRL unter „Kritische und systemrelevante Infrastrukturen“ verstanden?
Im Rahmen der FRL werden unter Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) analog zu der KRITIS-Definition der Bundesressorts „Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden“, verstanden (BBK).Hierunter fallen aktuell die Sektoren Wasser, Energie, Ernährung (inkl. Landwirtschaft), Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit, Informationstechnik und Telekommunikation, Siedlungsabfallentsorgung, Medien und Kultur, Staat und Verwaltung sowie Transport und Verkehr mit ihren jeweiligen Branchen und Bereichen (weitere Informationen hier). Darüber hinaus sollen im Rahmen der FRL explizit auch Branchen und Bereiche adressiert werden, die an der Bereitstellung von kritischen Gütern und Dienstleistungen beteiligt sind – beispielsweise, durch die Zulieferung von Rohstoffen und Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen, die für die Funktionsfähigkeit der KRITIS erforderlich sind (z.B. landwirtschaftliche Betriebe und Erzeugergemeinschaften). Diese Einrichtungen, Prozesse und Produkte zählen selbst nicht zu den KRITIS, können aber ereignisspezifisch „systemrelevant“ werden (BBK 2021). Auch Bereiche, die bislang beispielsweise aufgrund ihrer Größe formell nicht zu den KRITIS gehören (z.B. kleinere Wasserbetriebe), können für die Versorgung der Bevölkerung im Krisen- oder Katastrophenfall eine wesentliche Rolle spielen und sollen deshalb im Rahmen dieser FRL explizit Beachtung finden.
D2: Was wird im Rahmen dieser FRL unter „akteurs- und sektorübergreifende Perspektive“ verstanden?
Der Schwerpunkt dieser FRL liegt auf der Betrachtung von übergreifenden Versorgungsstrukturen sowie deren Abhängigkeiten und möglichen Kaskadeneffekten (siehe D1: Was wird im Rahmen dieser FRL unter „Kritische und systemrelevante Infrastrukturen“ verstanden?). Deshalb sind im Rahmen der FRL nur solche Vorhaben förderfähig, die eine akteurs- bzw. sektorübergreifende Lösung anstreben. Im Zuge der zu erarbeitenden Risiko- und Krisenmanagementansätze sollen somit die Zusammenhänge zwischen zwei und mehr unterschiedlichen Sektoren oder Branchen erfolgen und dabei auch die entsprechende Anzahl der relevanten Akteure einbezogen werden. Die Erarbeitung von Einzellösungen für spezifische Teilbereiche ist im Rahmen der FRL nicht förderfähig.
D3: Was fällt in Bezug auf die Versorgungsstrukturen unter Neben- und Abfallprodukte?
In der FRL wird im Kontext von bislang wenig beachteten Abhängigkeiten auch die Relevanz von Neben- und Abfallprodukten benannt. Diese sind als ausgeschiedene Ressourcen innerhalb des eigentlichen Produktionsprozesses nicht weiter nutzbar, können jedoch im Sinne der Kreislaufwirtschaft in die Produktionsprozesse weiterer Bereiche einfließen und dort von elementarer Bedeutung sein. Als ein Beispiel hierzu kann der Anstieg der Gaspreise im Jahr 2022 genannt werden, der zu einer Herabsetzung der Ammoniakproduktion mit entsprechenden direkten Auswirkungen für die Herstellung und den Einsatz von Düngemitteln führte. Infolgedessen kam es bei der Versorgung mit CO2 zu Engpässen, da dies als Nebenprodukt der Ammoniakproduktion nicht mehr in dem üblichen Umfang zur Verfügung stand – mit breiten Auswirkungen auf die Lebensmittelproduktion. Auch die Herstellung und Verfügbarkeit von AdBlue zur Reduzierung der Stickoxydemission bei Dieselfahrzeugen wurde dadurch erheblich beeinträchtigt.
D4: Welche Art von Sicherheitsszenarien sind für die FRL relevant?
Im Rahmenprogramm der Bundesregierung „Forschung für die zivile Sicherheit“ ist die Forschungsförderung ausschließlich an zivilen Szenarien unter Einbindung von Wissenschaft, Wirtschaft, Behörden, Anwendern und Bevölkerung ausgerichtet. Die Forschungsergebnisse betreffen grundsätzlich den Bereich des Bevölkerungsschutzes und somit den Katastrophen- und den Zivilschutz. Auch im Rahmen der FRL „Sektorübergreifende Maßnahmen resilienter Versorgung“ geht es um die Betrachtung ziviler Szenarien. Die beforschten präventiven und reaktiven Maßnahmen des Risiko- und Krisenmanagements richten sich an den zivilen Bereich. Die erwarteten Erkenntnisse können jedoch auch für die Versorgung im Fall nicht ziviler und unklarer/hybrider Bedrohungsszenarien relevant sein.
E: Fragen zu ausländischen Verbundpartnern
E1: Wie kann eine ausländische Institution in den Verbund eingebunden werden?
Assoziierte Partnerschaft: Die Verbundprojekte können neben Partnern, die eine unmittelbare monetäre Förderung erhalten, auch assoziierte Partner einbinden (siehe A4: Was ist unter einem assoziierten Partner zu verstehen?). Über diese Form der Einbindung können auch ausländische Institutionen eingebunden werden.
Unterauftrag: Sollte sich bei der Zusammenstellung eines Verbundes herausstellen, dass Leistungen nur über die Einbindung eines ausländischen Unterauftragnehmers erschlossen werden können, ist dieses grundsätzlich möglich. Die genauen Rahmenbedingungen zur Vergabe von Unteraufträgen an ausländische Institutionen sind bei dem zuständigen Projektträger zu erfragen.
Zuwendungsvertrag: Sollte sich bei der Zusammenstellung eines Verbundes herausstellen, dass es zur erfolgreichen Erforschung und Bearbeitung der angestrebten Lösungen keine hinreichenden Qualifikationen deutscher Partner gibt, keine notwendigen Forschungseinrichtungen auf deutscher Seite vorhanden sind oder sich eine angestrebte Verwertung nur unter Einbindung ausländischer Partner sinnvoll umsetzen lässt, kann ein ausländischer Partner über einen Zuwendungsvertrag als ein Vollpartner im Verbund eingebunden werden.
E2: Was muss bei der Einbindung einer ausländischen Institution in den Verbund bedacht werden?
Mit der Förderung im Rahmen dieser FRL sollen wichtige Grundlagen für den Erhalt und den Ausbau der zivilen Sicherheit in Deutschland geschaffen werden. Dahinter steht der Anspruch, sich souverän und bestmöglich auf Risiken, Gefahren sowie Krisen- und Katastrophenlagen vorzubereiten, diese im Idealfall zu verhindern bzw. etwaige Folgen zu reduzieren, so dass die uneingeschränkte Handlungsfähigkeit Deutschlands auch im Krisen- und Katastrophenfall gewährleistet werden kann. Durch die Förderung soll es zu einer positiven Hebelwirkung für die zivile Sicherheit in Deutschland kommen, etwa durch eine signifikante Kompetenzsteigerung der Anwender sowie die Überführung von Lösungen in die Praxis. Bei der Einbindung von Partnern aus dem Ausland sind diese Grundsätze ebenso zu beachten. Neben der fachlich-inhaltlichen Notwendigkeit der Einbeziehung ausländischer Partner muss daher sichergestellt werden, dass von den jeweiligen Institutionen bzw. der Forschungszusammenarbeit keine Gefährdungen der Sicherheitsinteressen Deutschlands ausgehen.
E3: Erhält der ausländische Partner Fördermittel und wenn ja, wie wird dies abgewickelt?
Unter besonderen Bedingungen kann ein ausländischer Partner über einen Zuwendungsvertrag als Partner in einen Verbund eingebunden werden und so Fördermittel des BMBF erhalten. Für Zuwendungsverträge mit Einrichtungen im Ausland gelten die Regelungen zum öffentlich-rechtlichen Zuwendungsvertrag entsprechend. Das bedeutet, es gelten sinngemäß die Vorschriften für die Zuwendung durch Bescheid einschließlich der einschlägigen Nebenbestimmungen. Weitere Informationen können über den zuständigen Projektträger abgefragt werden.
F: Fragen zu Wissenschaftskommunikation
F1: Was ist mit Wissenschaftskommunikation gemeint?
Mit Wissenschaftskommunikation sind Aktivitäten gemeint, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Hierzu zählen insbesondere die allgemeinverständliche, dialogorientierte Kommunikation und Vermittlung von Forschung und wissenschaftlichen Inhalten an Zielgruppen außerhalb der Wissenschaft. Zudem sollen auch Maßnahmen ergriffen werden, welche durch eine wirksame Kommunikation für eine hohe Sichtbarkeit und Anschlussfähigkeit der Ergebnisse z.B. ins der Anwenderpraxis sorgen können.
F2: Welche Tätigkeiten könnten förderfähig sein?
Neben den wissenschaftlichen Einrichtungen sollen explizit auch die Verbundpartner aus Wirtschaft, Behörden und Anwendern zur Umsetzung von Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation und weiterer Möglichkeiten wirksamer Kommunikation ermutigt werden. Beispiele hierfür können Workshops, social-media Aktivitäten, Projekt- und Imagefilme, Ausstellungen oder Bürgerdialoge sein. Deshalb sind Ausgaben/Kosten, welche für eine entsprechende Wissenschaftskommunikation bzw. Maßnahmen wirksamer Kommunikation zielführend und notwendig sind, im Umfang von etwa 10-15% der veranschlagten Fördermittel des Vorhabens förderfähig.
Weitere Informationen zur Wissenschaftskommunikation finden sich HIER.
Ansprechpartner
Vor Einreichung einer Projektskizze wird Ihnen geraten, sich zur Beratung an die Ansprechpartner bei dem vom BMBF beauftragten Projektträger VDI Technologiezentrum zu wenden.
Anna Guerrero Lara
anna.guerrero@vdi.de
0211/6214-958
+49 173 4218977
Dr. Christian Fenster
fenster@vdi.de
0211/6214-378
+49 172 7043407