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ReKom-S: (Re-)Kommunalisierung von Sicherheitsleistungen im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr

Die Vorbereitung auf Krisen und Katastrophen sowie die Sicherstellung der Daseinsvorsorge sind wichtige Aufgaben der Kommunen. Da viele sicherheitsrelevante Unternehmen, wie zum Beispiel Infrastrukturbetreiber, Sicherheitsleistungen zunehmend auslagern, stellt sich die Frage, inwieweit Kommunen bestimmte Dienstleistungen übernehmen können. Dies betrifft vor allem Aufgaben, die von Kommunen und Landkreisen im Rahmen des bestehenden Tätigkeitsspektrums ohnehin erbracht werden, wie z. B. Brandschutz oder technische Hilfeleistungen. Ziel des Projekts ReKom-S war es, anhand von Praxisbeispielen die Möglichkeiten der Übernahme von Sicherheitsleistungen durch kommunale Einrichtungen unter Berücksichtigung der gültigen Rechtslage zu ermitteln. Gleichzeitig wurde untersucht, wie die Kooperationen so gestaltet werden können, dass sich für beide Partner Vorteile ergeben.

Krisen- und Katastrophenvorsorge erfordert die Kooperation von Kommunen und Unternehmen.
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Weiterführende Informationen zum Verbundprojekt

Förderkennzeichen  13N14323 bis 13N14326

Projektlaufzeit Mai 2017 - April 2020

Projektumriss ReKom-S (PDF, 83KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)