Nationale Kontaktstelle Sicherheitsforschung: Leistungen und Kontakt
Passt meine Projektidee in den Bereich der Sicherheitsforschung? Wie stelle ich Kontakt zu nationalen „Police Authorities“ her? Zählen für die EU Kommunen als Anwender? Was sind „über das Projekt hinausgehende Wirkungen“? Ist mein Projektantrag vollständig? Diese und weitere Fragen besprechen wir gerne mit Ihnen persönlich.
Als Nationale Kontaktstelle sind wir vom Bundesministerium für Bildung und Forschung beauftragt, Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung zu informieren und zu beraten. Unsere Leistungen sind für Sie kostenfrei, vertraulich und unparteilich. Von der ersten Idee bis zur Einreichung: Wir stehen Ihnen mit unserem Rat zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne!
Information
- Inhalte und Ziele von Horizont Europa mit einem Schwerpunkt auf Cluster 3, „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“
- Ausschreibungen in der europäischen Sicherheitsforschung
- Antrags-, Begutachtungs- und Förderverfahren
- Förderinstrumente
- Geheimschutzprüfung/Security Scrutiny im Rahmen der EU-Antragstellung
- Administrative Randbedingungen
Die Nationale Kontaktstelle organisiert regelmäßig Informationsveranstaltungen. Wir verschicken außerdem in Zusammenarbeit mit dem Projektträger für das nationale Sicherheitsforschungsprogramm regelmäßig den Newsletter "Informationsbrief zur zivilen Sicherheitsforschung", in dem auf Neuigkeiten, aktuelle Ausschreibungen und weitere nützliche Informationen zur europäischen Sicherheitsforschung hingewiesen wird.
Individuelle Beratung
- Individuelle Hilfestellung in der Antragsphase
- Kommentierung von Projektanträgen
- Unterstützung bei der Suche nach Projektpartnern
- Vermittlung weiterer Beratungsangebote
Zum Themenbereich „Digitale Sicherheit / Digital Security“ innerhalb des Clusters „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ berät die Nationale Kontaktstelle Digitale und Industrielle Technologien.