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Praktische Hinweise zur EU-Antragstellung im europäischen Sicherheitsforschungsprogramm: Themen, Ausschreibungen, Antragstellung

Auf dieser Seite finden Sie das aktuelle Arbeitsprogramm. Wir geben Ihnen zudem weitere Hinweise zur Antragstellung. Zögern Sie darüber hinaus bitte nicht, sich persönlich von der Nationalen Kontaktstelle Sicherheitsforschung beraten zu lassen!

Zwei Puzzelteile - Deutscland und Europa - stecken zusammen
© iStock.com / alexl

  

Aktuelle Aufrufe (Calls)

Die Förderung im Cluster „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ erfolgt auf Grundlage von Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen, den sogenannten "Calls". Die konkreten Förderthemen (Topics) zu den zumeist jährlichen Aufrufen werden im Arbeitsprogramm (Work Programme) für einen Zeitraum von zwei bzw. drei Jahren definiert.

Hier können Sie das Arbeitsprogramm 2023/2024 herunterladen. 

Stets aktuelle Informationen zu den aktuellen Aufrufen zur Einreichung von Projektvorschlägen finden Sie im „Funding & Tenders“-Portal der Europäischen Kommission. Der Besuch lohnt sich auch, wenn Ihnen das Arbeitsprogramm als Datei vorliegt, da dort nach der Veröffentlichung aktualisierte Informationen aufgeführt werden. Darüber hinaus beantwortet die Europäische Kommission öffentlich Fragen zu den Ausschreibungen.

Praktische Hinweise zur Antragstellung

Förderanträge müssen eines der ausgeschriebenen Themen (Topics) konkret adressieren. Dabei sollten die Förderanträge hinsichtlich Zielstellung, Vorgehen, Partnerstruktur und Verwertung streng an dem adressierten Thema ausgerichtet werden sowie eine klar erkennbare europäische Dimension aufweisen. Es werden ausschließlich europäische Verbundprojekte gefördert, so dass die Teilnehmer des Konsortiums aus verschiedenen europäischen Mitgliedsstaaten oder einem assoziierten Staat kommen müssen.

Bei der Stellung von Förderanträgen ist das dem Thema zugeordnete Förderinstrument zu beachten. Die Art des Förderinstruments bestimmt die Rahmenbedingungen für die Antragstellung, insbesondere hinsichtlich der Forschungs- und Innovationsausrichtung, der Förderquoten, der Fördervoraussetzungen und der Evaluationskriterien. Ferner ist auf den in der Themenbeschreibung eventuell benannten Technologiereifegrad (TRL) sowie das Fördervolumen zu achten.

Im Arbeitsprogramm sind zu vielen Themen Mindestvoraussetzungen für die Beteiligung von Anwendern bzw. Praktikern (Practitioners) vorgegeben. Diese Vorgaben, die im Abschnitt "Conditions of the Call" des jeweiligen Aufrufs festgelegt werden, sind bei der Bildung von Forschungsverbünden zwingend zu berücksichtigen. Es wird empfohlen, die im Arbeitsprogramm benannten Endnutzer bzw. Praktiker frühzeitig anzusprechen und in die Erstellung von Förderanträgen einzubinden.

Inhaltlich ist für die Erstellung der Anträge die Vorlage der Europäischen Kommission zu nutzen. Bitte beachten Sie dabei das Seitenlimit: Alle darüberhinausgehenden Seiten werden automatisch gelöscht und den Gutachtern nicht zur Verfügung gestellt. Ihren Projektantrag müssen Sie dabei nicht nur auf dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik aufbauen, sondern Sie müssen ihn zudem von bereits in den letzten Jahren in der europäischen Sicherheitsforschung geförderten Projekte abgrenzen und erklären, inwiefern deren Ergebnisse in das eigene Projekt mit einbezogen werden sollen. Für weitere Tipps und Tricks und ein Feedback zur Entwurfsfassung Ihres Antrags, kontaktieren Sie bitte die NKS Sicherheitsforschung.

Eine Einreichung von Förderanträgen muss zwingend über das „Funding & Tenders“-Portal der Europäischen Kommission erfolgen. Dabei ist strikt auf die Einhaltung der im Arbeitsprogramm angegebenen Fristen zu achten. Allgemeine Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten des EU-Büros des BMBF sowie im Online Manual der Europäischen Kommission.

Horizont Europa: Kommentiertes Antragstemplate der Nationalen Kontaktstellen für IA/RIA

Die Nationale Kontaktsteller Sicherheitsforschung hat gemeinsam mit dem Netzwerk der Nationalen Kontaktstellen das Antragsformular für Forschungs- und Innovationsmaßnahmen (RIA) und Innovationsmaßnahmen (IA) in Horizont Europa kommentiert. Das Ergebnis ist eine wertvolle Handreichung mit Tipps, Tricks und Erläuterungen sowie den wichtigsten Antworten auf Fragen rund um das Ausfüllen der Antragsvorlage der Europäischen Kommission. Das kommentierte Antragsformular kann auf den Seiten des EU-Büros des BMBF heruntergeladen werden.

Gerne gehen wir das Antragsformular mit Ihnen durch und beraten Sie, wie Sie Ihre Inhalte im Hinblick auf einen Antrag im Cluster „Zivile Sicherheit für die Gesellschaft“ darin am besten darstellen.

Auf die Einreichung folgt eine Begutachtung des Projektantrags einschließlich der ethischen Prüfung und der Geheimschutzprüfung („Security Scrutiny“). Vier bis fünf Monate nach der Einreichung erhalten die Antragsteller eine Rückmeldung zu ihrem Antrag. Vorhergehende Kontaktaufnahmen beispielsweise zur Klärung des KMU-Status eines Teilnehmers können nicht als Hinweise auf eine (Nicht-)Förderung verstanden werden.

Beratung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Endnutzer, Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus Deutschland durch die Nationale Kontaktstelle Sicherheitsforschung sowie durch die Maßnahme „Deutsche Antragsteller fit für Europa“. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!