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Begutachtungsprozess

Die Vergabe der Fördermittel erfolgt auf Basis einer unabhängigen Begutachtung im Wettbewerb. Die Begutachtung von Projektvorschlägen erfolgt nach den Kriterien „Excellence“, „Impact“ sowie „Quality and Efficiency of the Implementation“.

Kompass
© xtock /  Fotolia.com

Verfahren
Im Bereich der Europäischen Sicherheitsforschung bedient man sich eines einstufigen Einreichungsverfahrens, es werden also vollständige und umfassende Anträge („Vollanträge“) eingereicht. Dies geschieht über das „Funding & Tenders“-Portal.

Projektanträge müssen, noch vor den inhaltlichen Aspekten, einigen formalen Anforderungen genügen. Hierzu gehört u.a. die Wahrung der Einreichungsfrist, die Vollständigkeit der Angaben oder die Berücksichtigung spezifischer, teils auch topicspezifischer Ausschreibungsmerkmale. Letztere sind in der Sicherheitsforschung z.B. die Einbindung einer Mindestanzahl bestimmter Akteure aus einem Bereich.

Nach dieser Prüfung werden die Anträge in einem aufwändigen Prozess evaluiert. Die Europäische Kommission beruft dazu externe, unabhängige Gutachter, die für den jeweiligen Themenbereich ausgewählt werden. Bei der Auswahl der Gutachter spielt die Fachexpertise eine übergeordnete Rolle, aber auch Kriterien wie Länder- und Geschlechterproporz finden Berücksichtigung, um einen möglichst unvoreingenommenen und ausgewogenen Prozess zu gewährleisten.

Jeder Antrag wird nun zunächst von mehreren Gutachtern bewertet. Im Anschluss wird unter den Gutachtern ein Konsens gesucht und in einem Abschlusstreffen alle Anträge eines Themenbereiches in der Ranking List nach Wertung sortiert. Innerhalb dieser Themenbereiche werden dann die jeweils besten Anträge zur Förderung vorgeschlagen.

Darüber hinaus werden die Anträge auf ethische und rechtliche Erfordernisse untersucht, beispielsweise Handhabung personenbezogener Daten. Als Besonderheit der Sicherheitsforschung werden alle zur Förderung ausgewählten Projekte zudem einer obligatorischen Überprüfung der Geheimschutzbedürftigkeit (der sogenannten Security Scrutiny (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)) durch nationale Experten unterzogen. So soll, zusätzlich zur diesbezüglichen Selbstbewertung durch den Antragsteller, für jeden Teil des Projekts festgestellt werden, ob z.B. für Input (zugelieferte Daten der Projektpartner) oder Output (generierte Daten des Projekts) eine Sicherheitseinstufung erfolgen muss. Gegebenenfalls können in diesem Zuge Auflagen formuliert werden, die bei der Umsetzung des Projekts einzuhalten sind.

Zum Abschluss des Prozesses werden die zu fördernden Projekte vom Programmausschuss, und insofern von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, beschlossen.

Bewertungskriterien
Die Gutachter bewerten die Projektanträge nach drei Hauptkriterien: Der wissenschaftlichen Exzellenz, dem Impact (also den erwartbaren praktischen Auswirkungen) und der Qualität und Effizienz der Implementierung der Ergebnisse. Für jedes Kriterium werden bis zu 5 Punkte vergeben, sodass ein Antrag maximal mit 15 Punkten bewertet werden kann. Die Schwelle der Förderwürdigkeit liegt bei 10 Punkten, unter denen keine Förderung ausgesprochen wird.

Liegen zwei oder mehrere Anträge in der Punktzahl gleichauf, kommen weitere Entscheidungsfaktoren zum Tragen, u.a. der bessere Wert in einzelnen Bewertungskategorien, die geographische Diversität der Antragsteller im Abgleich mit höher gerankten Projekten und Genderaspekte.

Übrigens: Seit dem Jahr 2022 sind alle Forschungsinstitute, Universitäten und Institutionen der öffentlichen Hand dazu verpflichtet, über einen Gender Equality Plan auf institutioneller Ebene zu verfügen und diesen umzusetzen. Dies ist eine verpflichtende Bedingung für die Teilnahme an EU-Projekten als Konsortialpartner. Ausgenommen hiervon sind Unternehmen und NGOs, z.B. eingetragene Vereine.


Weitere Details zum Vorgehen finden sich im General Annex des Arbeitsprogramms (PDF, 934kB, Datei ist nicht barrierefrei).

Mehr Informationen zur Begutachtung von Projektvorschlägen finden Sie im „Funding & Tenders“-Portal der Europäischen Kommission

Empfehlung: Selbst Gutachter werden
Für Antragsteller ist es sehr empfehlenswert, im Vorfeld selbst Erfahrungen als Gutachter zu erlangen, um sich mit den Anforderungen vertraut zu machen, die an Förderanträge gestellt werden. Eine Möglichkeit zur Registrierung als Gutachter finden Sie im „Funding & Tenders“-Portal der Europäischen Kommission.