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KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat am 19. Juli 2018 die Förderrichtlinie „KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“ veröffentlicht. Das BMBF will mit dieser themenoffenen Fördermaßnahme das Innovationspotenzial von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie den Praxistransfer in der zivilen Sicherheitsforschung stärken. KMU sollen dabei unterstützt werden, sich deutlich über den Stand der Technik hinaus weiterzuentwickeln, an den Bedarfen der Anwender auszurichten und Marktchancen im Bereich der zivilen Sicherheit zu nutzen.

Gefördert werden Verbundprojekte von KMU gemeinsam mit relevanten Anwendern. Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen, können sich ebenfalls beteiligen. Der Nutzen eines Vorhabens muss in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen und die beantragten Fördermittel müssen überwiegend den beteiligten Unternehmen gewährt werden. Um eine Fokussierung zu erreichen, werden kleine Verbundprojekte bevorzugt, die sich auf wichtige Elemente der Wertschöpfungskette konzentrieren.

Die Vorhaben müssen auf die Schwerpunkte des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 - 2023“ ausgerichtet sein und innovative Sicherheitslösungen zum Ziel haben, die für die Positionierung der Unternehmen am Markt von Bedeutung sind.

Es können zum Beispiel folgende Themen aufgegriffen werden:

  • Schutz und Rettung von Menschen, nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, Bevölkerungsschutz,
  • Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit,
  • Schutz vor Kriminalität und Terrorismus, polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Technologische Entwicklungen für zukünftige Sicherheitslösungen, zum Beispiel im Bereich Anlagensicherheit, Robotik oder zur Detektion von Gefahrstoffen,
  • Sicherheitslösungen für sich wandelnde Gesellschaften, wie etwa innovative Sicherheitsdienstleistungen und Organisationskonzepte,
  • Technologien und Konzepte zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel digitale Lehr- und Lernmethoden oder moderne Übungs- und Simulationstechnologien.

Sofern dies für die spätere Umsetzung in die Anwendungspraxis zielführend ist, sollen auch rechtliche Fragenstellungen (zum Beispiel Datenschutz, Haftungsfragen) und gesellschaftliche Aspekte mit einbezogen werden.

Zur Erstellung von Projektskizzen ist das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“ auf dem Internet-Portal http://www.kmu-innovativ.de zu nutzen. Die für eine Beteiligung an der Förderrichtlinie benötigten Informationen sind dort verfügbar. Zusätzlich zur elektronischen Einreichung muss eine durch die Koordinatorin oder den Koordinator unterschriebene Druckfassung ergänzend beim Projektträger eingehen.

Einreichungsfristen für Projektskizzen

Im Rahmen dieser Bekanntmachung können Projektskizzen jederzeit eingereicht werden. Einreichungsstichtage sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober eines Jahres. Der letzte Einreichungsstichtag ist der 15. Oktober 2023.

Fachliche Beratung

Mit der fachlichen Beratung zur Fördermaßnahme „KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“ hat das BMBF seinen Projektträger, die VDI Technologiezentrum GmbH, beauftragt.

Ansprechpartner:

Dr. Lars Winking
winking@vdi.de
0211/6214-323

VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf