Anwender - Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat erstmalig am 11.5.2018 die Förderrichtlinie "Anwender - Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit“ veröffentlicht. Das BMBF will mit dieser themenoffenen Fördermaßnahme die Innovationsfähigkeit der Anwender in Deutschland und die Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis weiter stärken. Anwender sollen zu einer verstärkten Beteiligung an Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie zur Kooperation mit Unternehmen und wissenschaftlichen Partnern angeregt werden.
Gefördert werden direkt durch den Anwender initiierte und koordinierte Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Die Ergebnisse sollen den dringlichen, direkten, aktuellen Bedarfen der Anwender entsprechen und zielgerichtet deren Handlungsfähigkeiten verbessern. Dazu werden kleine Verbundprojekte mit maximal zwei bis drei Projektpartnern (einschließlich des Anwenders) gefördert.
Anwender im Sinne der Bekanntmachung sind:
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen,
- Einrichtungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS),
- Kommunen, Gebietskörperschaften,
- Betreiber kritischer Infrastrukturen (Verkehr, Versorgung usw.),
- Sicherheitsdienstleister und vergleichbare Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft.
Im Rahmen der Förderrichtlinie ist ein weites Spektrum von Aktivitäten förderfähig – von der anwendungsbezogenen Erforschung neuer Technologien und Konzepte bis hin zur Weiterentwicklung und Qualifizierung vorhandener Lösungen für spezifische, bisher nicht abgedeckte Anwendungsbereiche.
Die Vorhaben müssen auf die Schwerpunkte des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 - 2023“ ausgerichtet sein. Wesentliches Ziel der Förderung ist die Stärkung der Anwender-Position in Forschungsprojekten.
Es können zum Beispiel folgende Themen aufgegriffen werden:
- Schutz und Rettung von Menschen, nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr, Katastrophenschutz,
- Kriminalitätsprävention, polizeiliche Gefahrenabwehr,
- Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit,
- Schutz vor Terrorismus,
- Detektion von Gefahrstoffen,
- übergreifende Themen, wie etwa innovative Sicherheitsdienstleistungen, Organisationskonzepte, Modelle zur Aus-, Fort- und Weiterbildung und Migration.
Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN-spec) gefördert.
Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen. Die für eine Beteiligung an der Förderrichtlinie benötigten Informationen sind dort verfügbar, ebenso wie eine verbindliche Vorlage für die Skizzenerstellung (doc, 76KB, Datei ist nicht barrierefrei). Zusätzlich zu der fristgerechten elektronischen Einreichung muss eine durch die Koordinatorin oder den Koordinator unterschriebene Druckfassung ergänzend beim Projektträger eingehen.
Einreichungsfristen für Projektskizzen
Im Rahmen dieser Bekanntmachung können Projektskizzen jederzeit eingereicht werden. Einreichungsstichtage sind jeweils der 31. Januar und der 31. Juli eines Jahres. Der letzte Einreichungsstichtag ist der 31. Juli 2023.
Fachliche Beratung
Mit der fachlichen Beratung zur Fördermaßnahme „Anwender - Innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit II“ hat das BMBF seinen Projektträger, die VDI Technologiezentrum GmbH, beauftragt.
Ansprechpartner:
Dr. Frank Sicking
VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
sicking@vdi.de
0211/6214-587
0211 6214-484